top of page

Suche


Waldbrandverordnung
Wenn auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit eine erhöhten Gefahr von Waldbränden besteht kann die zuständige BH die sogenannte Waldbrandverordnung erlassen. VERORDNUNG § 1 Im gesamten Verwaltungsbezirk Baden ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch Glasflasch
1. Jan. 2000


Verhalten im Brandfall
Im Brandfall zählt jede Sekunde. Diese Seite informiert darüber, wie Sie sich bei einem Brand richtig verhalten, welche Maßnahmen sofort zu setzen sind und wie Sie sich selbst und andere bestmöglich in Sicherheit bringen können.
1. Jan. 2000


Notrufnummern
Notfälle können jederzeit und unerwartet eintreten. Diese Seite bietet eine kompakte Übersicht der wichtigsten Notrufnummern, damit im Ernstfall ohne Umwege die zuständigen Einsatz- und Hilfsorganisationen erreicht werden können.
1. Jan. 2000


Verbrennen im Freien
Das Verbrennen von Materialien im Freien unterliegt in Österreich klaren gesetzlichen Regelungen. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen darüber, was erlaubt ist, welche Vorschriften einzuhalten sind und wann das Verbrennen im Freien untersagt ist. Was ist erlaubt? Was ist verboten? ABFÄLLE Das Verbrennen jeglicher Abfälle ist verboten! Dazu zählt u. a. auch jedes Holz, welches nicht natürlich belassen wurde. Dazu gehören auch unbehandelte Bretter, Holzpfosten, St
1. Jan. 2000


Sirenensignale
Sirenensignale dienen der raschen Warnung der Bevölkerung vor Gefahren sowie der Alarmierung von Einsatzkräften. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Sirenensignale und deren Bedeutung, um im Ernstfall richtig reagieren zu können.
1. Jan. 2000
Blog: Blog2
bottom of page
_edited_.jpg)
_bmp.png)


